Kirchenvorstandswahl 2026
12. Juni 2026
HINWEIS AUF AUSLAGE DER WÄHLERLISTEN
für die Wahl des Kirchenvorstandes der Ev.-Luth. Emmauskirchgemeinde Bornaer Land am 13. September 2026
Am Sonntag, den 13. September 2026 sind alle wahlberechtigten Gemeindeglieder aufgerufen, den Kirchenvorstand unserer Kirchgemeinde für eine Amtszeit von sechs Jahren neu zu wählen.
Gewählt wird in zwei Stimmbezirken wie folgt:
| Zeit 1 | Ort | Zeit 2 | Ort | Zeit 3 | Ort | |
| Stimmbezirk Borna | 09:30 – 09:45 Uhr | Stadtkirche Borna Emporenbereich | 11:15 – 12:00 Uhr | Stadtkirche Borna Emporenbereich | 14:00 – 15:00 Uhr | Stadtkirche Borna Emporenbereich |
| Stimmbezirk Dörfer | 09:30 – 09:45 Uhr | Stadtkirche Borna Seitenschiff Süd | 11:15 – 12:00 Uhr | Stadtkirche Borna Seitenschiff Süd | 14:00 – 15:00 Uhr | Katharina-von-Bora-Kirche Neukieritzsch |
Zum Stimmbezirk „Borna“ gehören alle wahlberechtigten Gemeindeglieder aus der Kernstadt Borna. Zum Stimmbezirk „Dörfer“ gehören alle wahlberechtigten
Gemeindeglieder aus den Orten Lobstädt, Großzössen, Kahnsdorf, Neukieritzsch, Kieritzsch und Lippendorf. Zugepfarrte Gemeindeglieder werden einem Stimmbezirk zugeordnet.
Wählen kann nur, wer als Wahlberechtigter in der Wählerliste verzeichnet ist. Für jeden Stimmbezirk wurde eine Wählerliste erstellt und laufend aktualisiert. Die Wählerlisten können im Pfarramt Borna, Martin-Luther-Platz 8 unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorschriften in folgendem Zeitraum eingesehen werden:
Mo., 15.06.2026 – Fr., 03.07.2026
Öffnungszeiten des Pfarramts:
Dienstag 10.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 17.00 Uhr sowie nach Absprache
Vorschläge für Kandidatinnen und Kandidaten müssen bis zum 02.08.2026 bei der Kirchgemeinde eingegangen sein. Dafür sind Vordrucke vorbereitet, die Sie in den Pfarrbüros erhalten. Um zur Wahl vorgeschlagen zu werden, sind fünf Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Gemeindegliedern notwendig.